Steuer Strategie

Steuerpolitik der Cubico-Gruppe
Geschäftsjahr endet am 31. Dezember 2022

Diese Richtlinie gilt für Cubico Sustainable Investments Holdings 1, LP („Cubico“) und alle Konzerngesellschaften weltweit.

Cubico verfügt über zwei Vollzeit-Steuerexperten im Londoner Büro und einen weiteren Steuer- und Buchhaltungsmanager in Mexiko. In anderen Betriebsländern werden die Steuern durch eine Kombination aus internen und externen Ressourcen verwaltet, wobei der im Vereinigten Königreich ansässige Steuermanager und Steuerdirektor die Aufsicht und Genehmigung behält.

Unsere Steuerpolitik umfasst fünf wesentliche Komponenten:

  1. Verpflichtung zur Compliance

Cubico verpflichtet sich weltweit zur Einhaltung der Steuergesetze und -praktiken. Cubicos Interpretation von Compliance bedeutet, den richtigen Steuerbetrag zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu zahlen. Cubico ist bestrebt, alle Meldepflichten einzuhalten und gleichzeitig alle relevanten Fakten und Umstände gegenüber den Steuerbehörden offenzulegen, einschließlich Einzelheiten zu etwaigen in Anspruch genommenen Erleichterungen und Anreizen.

Im Bereich der Körperschaftssteuern werden Steuererklärungen in allen Ländern von Steuerfachleuten mit entsprechenden lokalen Kenntnissen und Erfahrungen erstellt und überprüft. Dies kann von einem vollständig internen Steuerkonformitätsprozess wie im Vereinigten Königreich bis zu einem vollständig ausgelagerten Modell wie in Brasilien reichen. Bei der Auslagerung erfolgt vor der Abgabe eine entsprechende interne Prüfung der Steuererklärungen.

In Bezug auf andere Steuern:

  • Ein multinationaler Lohn- und Gehaltsabrechnungsanbieter sorgt weltweit für die Einhaltung der Lohnsteuer.
  • Indirekte Steuererklärungen werden von erfahrenen Fachleuten erstellt oder überprüft. Diese können intern oder extern sein.

Bei Bedarf wird externer Rat eingeholt, um sicherzustellen, dass unsere Verpflichtungen in allen Einsatzländern erfüllt werden.

  1. Verantwortungsvolle Haltung bei der Regelung unserer Steuerangelegenheiten

Bei der Strukturierung seiner Geschäftsaktivitäten berücksichtigt Cubico unter anderem die Steuergesetze der Länder, in denen Cubico tätig ist. Diese Steuergesetze ändern sich ständig und lassen oft Interpretationsspielraum. Cubico verfolgt einen umsichtigen Ansatz im Steuerrecht und maximiert gleichzeitig den Wert für Investoren und Mitarbeiter auf nachhaltiger Basis. Cubico wird beispielsweise versuchen, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Doppelbesteuerung zu verringern (d. h. das gleiche Einkommen wird in zwei verschiedenen Gerichtsbarkeiten zweimal besteuert). Die Gesamtstruktur der Cubico-Gruppe und alle vorgenommenen Strukturierungen (z. B. bei Akquisitionen oder Veräußerungen) werden stets kommerzielle und wirtschaftliche Substanz haben und keine gekünstelten oder künstlichen Vereinbarungen beinhalten. Bei seiner Steuerpolitik berücksichtigt Cubico voll und ganz die möglichen Auswirkungen auf seinen Ruf und den seiner Anleger.

  1. Effektives Risikomanagement

Das Geschäft der Cubico-Gruppe besteht aus dem Besitz und der Entwicklung von Projekten für erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur. Cubico investiert weltweit in Projekte. Bei der Auslegung komplexer Steuergesetze ergeben sich zwangsläufig gelegentlich Risiken. Cubico versucht aktiv, diese Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu verwalten, um sicherzustellen, dass sie mit seinen Zielen im Einklang bleiben. Bei erheblicher Unsicherheit oder Komplexität in Bezug auf ein Risiko wird regelmäßig externer Rat eingeholt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten.

  1. Konstruktiver Ansatz im Umgang mit Steuerbehörden

Cubico arbeitet mit Steuerbehörden weltweit mit Ehrlichkeit, Integrität, Respekt und Fairness sowie im Geiste der Zusammenarbeit zusammen. Wo immer möglich, erfolgt dies in Echtzeit, um steuerliche Risiken und Unsicherheiten zu minimieren. Cubico vertritt keine Positionen zu Steuerangelegenheiten, die ein Reputationsrisiko darstellen oder seinen guten Ruf bei den Steuerbehörden gefährden könnten. Cubico ist jedoch bereit, einen Rechtsstreit einzuleiten, wenn es mit einer Auslegung, Entscheidung oder Entscheidung einer Steuerbehörde nicht einverstanden ist, da es stets zunächst versucht hat, alle strittigen Angelegenheiten durch eine aktive und transparente Diskussion zu klären.

  1. Eigentum und Aufsicht im Vorstand

Diese Steuerpolitik steht im Einklang mit dem allgemeinen Verhaltenskodex von Cubico, insbesondere den Kapiteln IX und X.

Diese Richtlinie wird von der Geschäftsleitung genehmigt und ist ihr Eigentum; sie wird vom Vorstand überwacht.

Nach Ansicht von Cubico Sustainable Investments Holdings 1, LP erfüllt diese Veröffentlichung die Pflicht gemäß § 16 (2) und § 25 (1), Sch 19 FA16.